H+H Info

Aus Gleitzone wird Übergangsbereich

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

bereits in unserer H+H – Info vom 15.01.19 „Gesetzliche Neuregelungen ab 2019“ hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass der Gesetzgeber eine Änderung in der Gleitzonenregelung verabschiedet hat.

Diese tritt ab Juli 2019 für Mitarbeiter, die in der ehemaligen Gleitzone zwischen € 450,01 und max. € 850,00 verdient haben, in Kraft.

Wie die Überschrift bereits verrät, ändert sich der Name. Aus Gleitzone wird Übergangsbereich.

Des Weiteren wurde das Arbeitsentgelt erhöht, so dass sich Arbeitnehmer zukünftig über geringere Sozialversicherungsbeiträge freuen dürfen, wenn ihr Gehalt zwischen € 450,01 bis € 1.300,00 monatlich liegt.

Doch trotz der reduzierten Beiträge zur Rentenversicherung führen diese nicht zu verminderten Rentenansprüchen. Sie werden aus dem tatsächlichen Entgelt ermittelt.

Sie sollten die Entgelte Ihrer Mitarbeiter diesbezüglich überprüfen.

Wenn wir Ihre Lohnabrechnung erstellen, werden wir diese Änderung für Sie umsetzen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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