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Anstehende Änderungen im Steuerrecht zum Jahreswechsel

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

nach dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 wurde als nächster Schritt der Regierungsentwurf verabschiedet. Zur Rechtswirksamkeit des Gesetzes müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Worauf Sie sich voraussichtlich einstellen können, erfahren Sie hier im Überblick:

  • Auch größere Photovoltaik-Anlagen (bis zu 30 kW) sollen steuerfrei bleiben.
  • Für das häusliche Arbeitszimmer soll zukünftig ein Pauschbetrag von € 1.250 gelten.
  • Die Home-Office-Pauschale von € 5 pro Tag, maximal € 600, soll entfristet werden und auf einen Betrag von maximal € 1.000 angehoben werden.
  • Wohngebäude die nach dem 30.06.23 fertig gestellt werden, dürften mit 3% statt 2% abgeschrieben werden.
  • Durch das Inflationsausgleichgesetz sollen durch neue Steuertarife, die Anhebung des Grundfreibetrages und die Erhöhung des Kindergeldes steuerliche Entlastungen geschaffen werden.
  • Voraussichtlich wird die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 auf 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31.12.23 verlängert.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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