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Anhebung der GWG-Grenze zum 01.01.18

von Armin Grohmann

Guten Tag,

nach über 50 Jahren werden die GWG-Grenzen zum 01.01.18 durch das sog. „Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen“ von € 410 auf € 800 netto angehoben.

In der Vergangenheit konnten Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von € 410 sofort im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. Diese Grenze wird zum 01.01.18 auf € 800 netto erhöht, so dass weitere € 390 als Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden können.

Dies führt beispielsweise dazu, dass ein Laptop, der zwischen € 411 und € 800 netto kostet, nicht mehr wie in der Vergangenheit über 3 Jahre abgeschrieben werden muss, sondern sofort Aufwand ist und sich dadurch zu 100% steuermindernd auswirkt.

Dies ist eine erfreuliche Nachricht, da diese Grenzen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen gelten und somit für beide eine Steuerentlastung bedeuten.

Sollten Sie noch für dieses Jahr Investitionen in Wirtschaftsgüter planen, die sich innerhalb dieser Grenzen bewegen, könnte eine Verschiebung in das Jahr 2018 Sinn machen.

Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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