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Änderung beim Transparenzregister - Pflicht für alle GmbH-Geschäftsführer!

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

noch am 15.09.20 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass Sie als GmbH-Geschäftsführer von der Meldepflicht befreit waren, wenn Sie nach dem 01.01.2007 Ihre Gesellschafterliste an das Handelsregister übermittelt hatten.

Mit dem Transparenzregister – und Finanzinformationsgesetz, welches zum 01.08.21 in Kraft getreten ist, entfällt jedoch diese Befreiung.

Demnach ist eine Meldung für alle betroffenen Gesellschaften, also auch für Ihre GmbH, erforderlich.

Allerdings haben Sie noch ein bisschen Zeit, denn die Umsetzung muss erst bis zum 30.06.22 erfolgen.

Im Zweifel agieren Sie lieber jetzt, damit dieser Vorgang nicht in Vergessenheit gerät (www.transparenzregister.de).

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Uwe Hübner

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