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Abgabefrist Steuererklärungen 2021 und Folgejahre

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

wie bereits für die Jahre 2019 und 2020 hat der Bundesrat jetzt am 10.06.22 den verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen für 2021 und Folgejahre mit dem Vierten Corona – Steuerhilfegesetz zugestimmt.

Die Frist für 2021 wurde auf den 31.10.22 (für nicht beratene Fälle) bzw. 31.08.23 (für beratene Fälle) um jeweils 3 bzw. 6 Monate verlängert, so dass hier die gleichen Fristen wie für 2020 gelten. Darüber hinaus wurde auch über die verlängerten Fristen für die Jahre 2022 bis 2024 entschieden.

Sie sehen wie folgt aus:

Für beratene Fälle

Jahr 2020 bis 31.08.22 (+6 Monate)
Jahr 2021 bis 31.08.23 (+6 Monate)
Jahr 2022 bis 31.07.24 (+5 Monate)
Jahr 2023 bis 31.05.25 (+3 Monate)
Jahr 2024 bis 30.04.26 (+2 Monate)

Für nicht beratene Fälle

Jahr 2020 bis 31.10.21 (+3 Monate)
Jahr 2021 bis 31.10.22 (+3 Monate)
Jahr 2022 bis 30.09.23 (+2 Monate)
Jahr 2023 bis 30.08.24 (+1 Monat)

Die Verlängerung der Fristen soll schrittweise wieder zurückgenommen werden, so dass wieder die normalen Fristen bei beratenen Fällen ab dem Veranlagungsjahr 2025 und bei nicht beratenen Fällen ab dem Veranlagungsjahr 2024 gelten sollen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

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