H+H Info

Abgabefrist Steuererklärungen 2020

von Sabrina Ebelnkamp

Guten Tag,

durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (kurz ATAD-Umsetzungsgesetz) hat der Gesetzgeber am 25.06.21 beschlossen, dass aufgrund der weiterhin andauernden Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie die Abgabefristen für die Steuererklärungen um drei Monate verlängert werden.

Diese Verlängerung gilt sowohl für diejenigen, die ihre Steuererklärung selber als auch für diejenigen, die ihre Steuererklärung durch einen Angehörigen unseres Berufstandes machen lassen.

Somit sind die Erklärungen für 2020 bis zum 31.10.21 (anstatt bis zum 31.07.21) bzw. bis zum 31.05.22 (anstatt bis zum 28.02.22) einzureichen.

Der Beginn der Zinsberechnung für eventuelle Steuernachzahlungen als auch Steuererstattungen verlängert sich übrigens auch um 3 Monate.

Sollten Sie Ihre Steuererklärung für 2019 noch nicht eingereicht haben und steuerlich vertreten werden, haben Sie übrigens noch bis zum 31.08.21 Zeit, diese einzureichen.

Eine gute Zeit wünscht Ihnen

Ihr Dominik Hübner

Zurück